FAQ
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Allgemeine Fragen
Hier findest du Antworten zu allgemeinen Fragen rund um den Anbieterwechsel und Energieversorgung
Ja, der Wechsel von Ihrem aktuellen Energieversorger zu einem anderen ist komplett kostenlos.
Nein, bei einem Anbieterwechsel entstehen keinerlei Versorgungslücken. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung des regionalen Grundversorgers, Verbraucher zu jeder Zeit mit Strom und/oder Gas zu versorgen. Diese greift auch bei Anbieterwechsel, bei Umzug oder bei Insolvenz eines Stromanbieters.
Ja, jeder, der einen eigenen Stromzähler für sein Haus oder seine Wohnung und ein direktes Vertragsverhältnis mit einem Stromversorger hat, kann den Stromanbieter wechseln. Mieter einer Wohnung, deren Stromkosten vom Vermieter über die Miete abgerechnet werden, können den Stromversorger nicht selbst wechseln.
Nein, die Qualität des Stroms ist immer gleich. Völlig unabhängig davon, von welchem Anbieter Strom bezogen wird. Unterschiedlich ist nur die Art der Erzeugung (zum Beispiel bei Ökostrom).
Ökostrom ist aus natürlichen Ressourcen gewonnener Strom. Der Strom von Verbrauchern, die sich für einen Ökostrom-Tarif entscheiden, wird aus erneuerbaren Energien erzeugt (z.B. Windkraft, Wasserkraft, Sonnenenergie).
Der Einbau, Betrieb sowie die Wartung des Stromzählers gehören in der Regel zu den Aufgaben des Netzbetreibers. Wie die Ablesung des Zählers erfolgt, legt der Stromanbieter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest. Er kann den Zähler selbst ablesen, ihn durch den Netzbetreiber oder einen Dritten ablesen lassen oder auch mit dem Kunden eine Selbstablesung vereinbaren.
Der Arbeitspreis (AP) ist der Preis je verbrauchter Kilowattstunde in Cent je Kilowattstunde. Er beinhaltet sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängende Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern, Abgaben.
Der Grundpreis (GP) bezeichnet den fixen Preis, der unabhängig vom tatsächlichen Stromverbrauch monatlich anfällt. Darin enthalten sind beispielsweise die Ablesekosten und Kosten für Betrieb und Wartung der Messstelle (Zähler) durch den Netzbetreiber.
Salopp gesagt: um nichts! Sie müssen einzig zum Ablauf des Vertrages Ihres derzeitigen Versorgers evtl. den Zählerstand an diesen durchgeben, WENN er sie dazu auffordert und nicht selbst abliest. Ansonsten müssen Sie sich nur für ein Angebot entscheiden. Den Rest übernehmen wir.
Nein. Der Vertrag bei Ihrem jetzigen Versorger wird vom neuen Stromanbieter gekündigt. Der Übergang ist nahtlos. Nach Ablauf der beim jetzigen Versorger vereinbarten Kündigungsfrist werden Sie Kunde beim neuen Stromanbieter.
Einige Stromanbieter lehnen Kunden jedoch ab, bei denen die Kündigungsfrist eine bestimmte Zeit überschreitet (z.B. 3 oder 6 Monate).
Ja. Sie können jederzeit Ihren Stromanbieter wechseln.
Technisch läuft die Umstellung normalerweise innerhalb von vier bis acht Wochen ab. Der neue Anbieter kündigt in dieser Zeit den Vertrag mit Ihrem bisherigen Stromlieferanten und klärt alle weiteren Dinge. Die Belieferung beginnt immer zum frühest möglichen Zeitpunkt, sofern Sie keinen Wunschtermin genannt haben. Die Belieferung startet in der Regel immer zum Monats-Ersten. Eine Garantie für den Wechsel innerhalb dieses Zeitraums leider nicht gegeben werden. Mögliche Kündigungsfristen bei Ihrem alten Strom-Anbieter können natürlich zu Verzögerungen führen. Bei einem Anbieter-Wechsel mit Produkten mit Vorauskasse, Anzahlung oder Kaution dauert der Wechsel des Strom-Anbieters meistens circa vier Wochen länger, da die Anbieter erst den Eingang der zu leistenden Zahlung abwarten.
Wenn Sie Ihren Stromverbrauch nicht kennen, können Sie von den folgenden Durchschnittswerten ausgehen:
Singles: 1.500 kWh/Jahr
Paare: 2.800 kWh/Jahr
Familien: 4.000 kWh/Jahr
Großfamilien: 6.000 kWh/Jahr
Bitte notieren Sie den Zählerstand am Tag des Wechsels und vor jeder Preiserhöhung, um so eine taggenaue Abrechnung zu gewährleisten.
Beziehen Sie eine neue Wohnung und möchten dort von einem neuen Stromanbieter versorgt werden, müssen Sie den Vertrag bei Ihrem jetzigen Versorger unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist selbst kündigen. Da die Umstellung einer Verbrauchsstelle in der Regel 6 – 8 Wochen dauert, sollten Sie den Stromliefervertrag mit Ihrem neuen Stromanbieter rechtzeitig vor Übergabe der neuen Wohnung abschließen, um die Belieferung durch Ihren neuen Anbieter bereits zum Einzug in Ihre neue Wohnung zu gewährleisten. Sofern Sie bereits von einem anderen Anbieter als Ihrem regionalen Grundversorger mit Strom beliefert werden, und bei diesem bleiben wollen, ist Folgendes zu beachten: Da die Umstellung einer Verbrauchsstelle in der Regel 6 – 8 Wochen dauert, sollten Sie Ihren Umzug rechtzeitig bei Ihrem Stromanbieter bekannt geben. Dieser nimmt die An- und Abmeldung Ihrer Stromversorgung in der neuen und alten Abnahmestelle beim jeweiligen Netzbetreiber unter Einhaltung der dafür vorgesehenen Fristen vor.
Bei einem Anbieterwechsel sind normalerweise keine technischen Änderungen erforderlich, sofern der Netzbetreiber der Messstellenbetreiber bleibt. Auf Wunsch des Anschlussnehmers kann die Messstelle (der Zähler) auch von einem Dritten betrieben werden. Der Messstellenbetreiber ist dann für den Einbau, Betrieb und Wartung des Stromzählers zuständig. Für den Betrieb des Zählers erhält der Messstellenbetreiber ein Entgelt. Dieses kann er entweder direkt vom Kunden oder, wenn so vereinbart, von dessen Stromanbieter fordern.
Nach Eingang Ihres Stromliefervertrags dauert die Umstellung in der Regel 6 – 8 Wochen. Diese Frist ist abhängig von der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Versorgers sowie von Ihrem örtlichen Netzbetreiber.
Nein, sofern Sie als Mieter bereits einen eigenen Vertrag mit einem Stromanbieter abgeschlossen hatten, ist eine Benachrichtigung des Vermieters nicht erforderlich.
Ein Anbieter-Wechsel führt bei Ihnen zu keinen Belastungen und technischen Änderungen, sie haben durchgehend die volle Versorgungssicherheit. Sie müssen keine Änderungen an Leitungen oder Zählern vornehmen.
Ja. Sobald Sie in Ihr Haus eingezogen sind, können Sie ganz normal Ihren Strom-Anbieter wechseln.
Die Kündigungsfrist in der Grundversorgung beträgt einen Monat zum Ende des folgenden Kalendermonats. Wenn Sie jedoch bei Ihrem Grundversorger bereits ein anderes Stromprodukt gewählt haben bzw. zu einem anderen Strom-Versorger bereits gewechselt haben, gelten die in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Kündigungsfristen. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
Mit einem Wechsel zu einem neuen Strom-Anbieter über uns haben Sie automatisch Ihren neuen Versorger damit beauftragt, Ihren alten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Eine eigenhändige Kündigung sollten Sie nur dann durchführen, wenn Ihnen Ihr derzeitiger Strom-Anbieter aufgrund einer Preiserhöhung nur eine sehr kurze Frist zur Sonderkündigung eingeräumt hat.
ACHTUNG: Stromanbieter gewähren in diesen Fällen den Verbrauchern häufig nur eine Sonderkündigungs-Frist von 14 Tagen! Damit der Anbieterwechsel reibungslos funktionieren kann, sollten Sie auf dem Vertrag mit dem neuen Strom-Anbieter klar und deutlich vermerken, dass Sie beim alten Strom-Anbieter bereits eigenhändig gekündigt haben. Ihre Kündigung des Stromvertrags bei Ihrem bisherigen Anbieter müssen Sie schriftlich vornehmen. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Kündigung zwei Wochen nach Eingang schriftlich zu bestätigen. Bei Verträgen, bei denen eine kurze Kündigungsfrist vorgegeben ist, sollten Sie auch eigenhändig kündigen. Wird der Vertrag nicht innerhalb der Frist gekündigt, verlängert sich die Laufzeit wieder um einen längeren Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate.
Die MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) ist eine zentrale Kennnummer im deutschen Energiemarkt. Sie dient dazu, Kunden und deren Stromzähler eindeutig zu identifizieren. Mit ihr lassen sich Wechselprozesse und Anmeldungen bei Netzbetreibern zuverlässig und effizient abwickeln.
Die MaLo-ID besteht aus 11 Ziffern. Ab dem 6. Juni 2025 ist sie zwingend erforderlich – ohne eine gültige MaLo-ID ist weder ein Anbieterwechsel noch eine Neuanmeldung für Stromversorgung möglich.
Du findest die MaLo-ID auf Deiner Stromrechnung oder im Kundenportal Deines aktuellen Energieversorgers.
In diesem Fall erhältst Du die MaLo-ID von Deinem zuständigen Netzbetreiber. Wenn Du Eigentümer der Immobilie bist, steht sie in der Regel auch im Netzanschlussvertrag.
Ja, die MaLo-ID ändert sich nicht – selbst wenn der Stromzähler ausgetauscht wird. Sie ist fest an die Entnahmestelle (also den Ort des Verbrauchs) gebunden.
Das hängt vom jeweiligen Energieversorger ab. Manche Anbieter machen die Eingabe der MaLo-ID zur Pflicht, andere bieten sie als freiwillige Angabe an. Klug ist, sie immer anzugeben, da sie den Wechselprozess beschleunigt und deinen Energieanschluss eindeutig identifziert.
Kosten - Preise - Zahlungsverkehr
Hier findest du Antworten zu Fragen rund um das Thema Finanzen.
Das Suchen des für Sie passenden Stromanbieters und der tatsächliche Wechsel sind für Sie völlig kostenlos.
Nein, Sie zahlen lediglich die im Vertrag aufgeführten Kosten. Für den Service und die Abwicklung durch uns müssen Sie nichts zahlen.
Wir freuen uns allerdings sehr über jede positive Empfehlung!
Nein. Wie oben angeführt, ist unser angebotener Service für Sie völlig kostenfrei.
Wir freuen uns allerdings sehr über jede positive Empfehlung!
Die Stromrechnung bekommen Sie zukünftig von Ihrem neuen Stromanbieter. Von Ihrem alten Versorger erhalten Sie nach dem Versorgerwechsel nur noch die Schlussrechnung, in der Ihr Stromverbrauch bis zum Tag des Wechsels abgerechnet wird.
Die Preise, die Ihnen in Ihrer individuellen Ergebnis-Übersicht aufgeführt werden, enthalten Abgaben und Steuern, es gibt keine versteckten Kosten. Sie sehen direkt, wie viel Sie zahlen müssen.
Jedes Jahr passt Ihr Strom-Versorger die Abschläge Ihrem tatsächlichen Verbrauch an und teilt Ihnen mit der Jahresendabrechnung die neuen Abschläge für das nächste Jahr mit.
Bei Preiserhöhungen Ihres bisherigen Strom-Anbieters haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, welches Sie nutzen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln sollten. In diesem Falle sollten Sie Ihre Kündigung eigenhändig durchführen, da Ihnen Ihr derzeitiger Strom-Anbieter aufgrund seiner Preiserhöhung in der Regel nur eine sehr kurze Frist zur Sonderkündigung einräumt. ACHTUNG: Strom-Anbieter gewähren in diesen Fällen den Verbrauchern häufig nur eine Sonderkündigungs-Frist von 14 Tagen! Damit der Anbieterwechsel reibungslos funktionieren kann, sollten Sie auf dem Vertrag mit dem neuen Strom-Anbieter klar und deutlich vermerken, dass Sie beim alten Strom-Anbieter bereits eigenhändig gekündigt haben. Ihre Kündigung des Stromvertrags bei Ihrem bisherigen Anbieter müssen Sie schriftlich vornehmen. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Kündigung zwei Wochen nach Eingang schriftlich zu bestätigen.
Von Ihrem alten Strom-Versorger erhalten Sie eine Schluss-Rechnung, mit der bereits geleistete Abschlagszahlungen erstattet bzw. verrechnet werden.
Kunden kaufen hier eine bestimmte Menge Strom auf Vorkasse, dies ist häufig eine der günstigsten Möglichkeiten, Strom zu beziehen. Allerdings eignet sich diese Variante vor allem nur für Verbraucher, die ihren Stromverbrauch relativ genau einschätzen können und deren Stromverbrauch relativ stabil ist (nicht mehr als ca. 10% Abweichung), da nicht verbrauchte Mengen des Strompaketes verfallen und Mehrverbrauch teurer abgerechnet wird.
Bei Tarifen mit Sonderabschlägen wird bei Vertragsabschluss vorab eine einmalige Abschlagszahlung fällig: Je höher der einmalige Sonderabschlag ist, desto geringer wird der Strompreis. Der Sonderabschlag wird mit der ersten regulären Abschlagszahlung in voller Höhe verrechnet oder aber am Ende des Vertragsverhältnisses (zinslos) zurück erstattet.
Netznutzungsentgelte sind im liberalisierten Energiemarkt Entgelte, die Stromnetzbetreiber für die Nutzung der Netze zur Durchleitung von Strom gegenüber den Stromanbietern erheben. Diese Entgelte müssen die Netzbetreiber von der Regulierungsbehörde genehmigen lassen.
Anhand des von Ihnen angegebenen Jahresverbrauchs werden Sie von Ihrem neuen Anbieter eingestuft. Mit der ersten Jahresabrechnung werden der tatsächliche Verbrauch abgerechnet und neue Abschläge anhand des abgerechneten Jahresverbrauchs ermittelt.
Ihre Bankdaten dienen dem Anbieter dazu, die anfallenden Kosten direkt von Ihrem Konto abbuchen zu können. Die Zahlungsweise „per Bankeinzug“ ist für alle Beteiligten die bequemste Variante und für den Strom-Anbieter auch die kostengünstigste. Dies macht sich in den Preisen bemerkbar. Wir leiten Ihre Bankverbindung nur an den Anbieter Ihrer Wahl weiter, werden und dürfen aber selber natürlich nicht auf Ihr Konto zugreifen. Eine einfachere Zahlungsmethode für Sie gibt es nicht.
Sicherheit und Risiken
Hier findest du Antworten zu Fragen rund um Sicherheit und Risiken
Generell darf sich ein Netzbetreiber nicht der Einspeisung von Strom in sein Netz durch Dritte verweigern. Jeder Haushalt kann Strom von einem Anbieter seiner Wahl beziehen, vorausgesetzt dieser hat mit dem Netzbetreiber die Durchleitung entsprechend geregelt.
Ihr Ökostrom-Anbieter muss soviel „sauberen Strom“ in das Stromnetz einspeisen, wie Sie an Ihrer Verbrauchsstelle entnehmen. Dass ein Ökostromanbieter dieses Kriterium erfüllt, kann mit einem Ökostrom-Zertifikat nachgewiesen werden. Da alle Stromanbieter dasselbe Netz nutzen, bekommt ein Kunde immer einen Strom in genau gleicher Qualität. Unterschiedlich ist nur die Art der Erzeugung. Da diese jedoch an der Steckdose nicht mehr erkennbar ist, wurde eine Kennzeichnungspflicht eingeführt. In Deutschland sind alle Stromanbieter verpflichtet, Informationen über ihren Strom-Mix offen zu legen. Die Stromkennzeichnung muss für die Endverbraucher auf der (jährlichen) Stromrechnung angegeben sein.
Hinsichtlich des Datenschutzes gelten strengste Regeln und Absicherungen entsprechend den gesetzlichen Regelungen, die Ihnen die höchste Diskretion und Sicherheit zu garantieren. Ihre Angaben sind durch eine Datenverschlüsselung der neuesten Art geschützt und können von unbefugten Dritten nicht eingesehen werden. Darüber hinaus wurden Technologien entwickelt und eingesetzt, die es Unbefugten unmöglich machen, Kundendaten anzuschauen oder auszuspähen.
Sie werden für den Anbieter-Wechsel nur nach den Daten gefragt, die zwingend notwendig sind. Von diesen Angaben werden nur jene an Ihren neuen Anbieter weitergegeben, die dieser für einen Vertragsabschluss benötigt. Außer dem neuen Anbieter erhält niemand Zugriff auf Ihre Angaben. Eine Weitergabe an unbeteiligte oder unbefugte Dritte ist dabei immer ausgeschlossen. Hinsichtlich des Datenschutzes gelten strengste Regeln und Absicherungen entsprechend den gesetzlichen Regelungen, die Ihnen die höchste Diskretion und Sicherheit zu garantieren. Ihre Angaben sind durch eine Datenverschlüsselung der neuesten Art geschützt und können von unbefugten Dritten nicht eingesehen werden. Darüber hinaus wurden Technologien entwickelt und eingesetzt, die es Unbefugten unmöglich machen, Kundendaten anzuschauen oder auszuspähen.
Dies wird nicht passieren. Ein solcher Fall ist nur möglich, wenn Sie über langen Zeitraum Ihre Rechnungen nicht bezahlen.
Ja, natürlich! Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung Ihres regionalen Grundversorgers, Sie zu jeder Zeit mit Strom zu versorgen. Dies trifft auch bei Anbieterwechseln, bei einem Umzug oder bei Insolvenz Ihres Stromanbieters zu.
Wie auch zuvor ist der örtliche Netzbetreiber für Stromausfälle und Netzstörungen zuständig.
Diesem obliegt die Instandhaltung und Wartung des Stromnetzes und muss auftretende Störungen umgehend beheben.
Heizstrom und Doppeltarifzähler (Tag- und Nachtstrom)
Hier findest du Antworten zu Fragen rund um die Themen Heizstrom, Doppeltarifzähler für Tag- und Nachtstrom, Speicherheizung
Ja, es gibt mittlerweile einige Energieversorger, die Tarife für Ihren Wärmepumpenstrom anbieten.
Ja, es gibt mittlerweile einige Energieversorger, die Stromtarife speziell für Nachtspeicherheizungen anbieten.
Tag- und Nachtstrom-Tarife werden nur von den lokalen Versorgern und wenigen überregionalen Versorgern angeboten. Sie benötigen dazu einen Zweitarifzähler, dessen Einbau mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann. Die Auswahl an überregionalen Strom-Anbietern, die Tarife mit Tag- und Nachtstrom führen, ist gering. Die meisten Versorger führen nur Tarife, für die rund um die Uhr ein- und derselbe Preis gilt.
Kunden mit Zweitarifzähler sollten einen Wechsel zu einem Eintarifzähler prüfen. in der Summe kann dies günstiger als ein HT/NT-Tarif sein. Nicht alle Anbieter akzeptieren allerdings Kunden mit Zweitarifzählern. Sie sollten daher vor dem Wechsel diesbezüglich mit dem neuen Anbieter diese Frage abklären.
Ihr neuer Strom-Anbieter unterscheidet nicht zwischen Tag- und Nachtstrom. Rund um die Uhr gilt ein- und derselbe Preis.
Kunden mit Zweitarifzähler sollten einen Wechsel zu einem Eintarifzähler prüfen. in der Summe kann dies günstiger als ein HT/NT-Tarif sein. Nicht alle Anbieter akzeptieren allerdings Kunden mit Zweitarifzählern. Sie sollten daher vor dem Wechsel diesbezüglich mit dem neuen Anbieter diese Frage abklären.
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Wir helfen dir gerne weiter und freuen uns auf deine Anfrage!